Traktor

L

Traktor

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.


Mindestalter: 16
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen:
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung


Benötigt:
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

T

Berechtigung:

a) Zugmaschinen,  mit einer bbH  von max. 60 km/h

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.


Mindestalter:
16 für bbH bis 40 km/h/
18 für bbH über 40 bis 60 km/h
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung


Benötigt:
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt